Was sollte man bei den Abbrucharbeiten beachten?

5 August 2021
 Kategorien: Generalunternehmer, Blog

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Gewerbliche Bauten und private Häuser werden jeweils für einen gewissen zeitlichen Abschnitt errichtet. Dann entsprechen sie oft nicht mehr den gesetzlichen Auflagen, müssen aus bautechnischen Gründen abgerissen werden oder sollen anderen Gebäuden weichen. Die vorzunehmenden Abbrucharbeiten unterliegen oft behördlichen Genehmigungen, die der Eigentümer vor der eigentlichen Arbeit einholen muss. Ohne diese darf der Bauunternehmer nicht tätig werden. Der Abbruch kommt vor allem in Betracht, wenn die Sanierung nach bautechnischen Erwägungen nicht mehr sinnvoll ist.
In einigen Fällen lässt sich eine gewerbliche Immobilie zudem besser verkaufen, wenn es auf dem Grundstück kein Haus mehr gibt und gleich mit dem Aufbau eines neuen Gebäudes begonnen werden kann.
Worauf hat das Bauunternehmen zu achten?
Bei den Abbrucharbeiten, die ältere Häuser betreffen, müssen gesundheitsbezogene Aspekte herangezogen werden. Hier wurden noch vor vierzig Jahren Baustoffe verwendet, die heute als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Man baut sie entsprechend den gesetzlichen Vorlagen in Schutzanzügen ab und entsorgt sie als Sondermüll.
Vor dem eigentlichen Abbruch erfolgt noch eine Begehung. Diese dient dem Recycling der noch verwertbaren Baustoffe. Hierzu montieren die Mitarbeiter alle Edelmetalle und Metalle wie Kupfer und Eisen ab. Einige lassen sich später nochmals im Rahmen des Neubaus verwerten. Die restlichen Gegenstände verkauft der Unternehmer an einen Altmetallhändler.

Neben den Wertstoffen finden die Mitarbeiter des Abbruchunternehmens zahlreiche Gegenstände, die zum Restmüll zählen. Zu ihnen gehören beispielsweise Dämmstoffe und Gipsmatten. Um sie zielgerecht zu entsorgen, bestellt der beauftragte Unternehmer Mulden und Abfallcontainer. Diese dürfen jedoch nur mit denen ihnen zugewiesenen Abfallprodukten bestückt werden.
Ist das Haus entkernt worden, erfolgen die eigentlichen Abbrucharbeiten. Hierzu besprengt der Bauunternehmer alle Wände mit Wasser, um eine zu erwartende Staubentwicklung zu verhindern. Im Anschluss bohren die Mitarbeiter Löcher in die Wände und setzen gegebenenfalls auch Anbaugeräte des Baggers ein. Auf diese Weise bringen sie die Decken und Wände gezielt zum Einsturz. Sollten diese Wege nicht ausreichen, erfolgt die Sprengung. Sie darf jedoch nur von speziell geschultem Personal durchgeführt werden, das die entsprechenden Nachweise vorlegen kann.
Welche Probleme sind mit dem Verkauf vor dem Abbruch verbunden?
Es gibt Eigentümer, die verkaufen ihr sanierungsbedürftiges Haus, bevor sie die Abbrucharbeiten bezahlen müssen. Hier ergibt sich die Frage, ob diese Kosten vom Kaufpreis abgezogen werden können. Grundsätzlich ist hier die Lage des Grundstücks entscheidend. Handelt es sich um ein begehrtes Anwesen, könnte der Käufer die Kosten für den späteren Abriss selbst tragen. Es gibt sogar Fälle, in denen sich Interessenten trotz der Kosten beim Kauf überboten haben.
Auf der anderen Seite solle sich jeder Interessent beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob das abzubrechende Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht.